Wo kundenseitig gewünscht bzw. technisch ermöglicht, kann Microtronics im Bedarfsfall, aber unter individueller Einwilligung, präventive Fernwartungs- und Supportzugriffe zur Problemlösung vornehmen, hier als „Fernzugriff“ zusammengefasst. Die bei solchen Vorgängen geltenden Rahmenbedingungen sind im Folgenden beschrieben. Das Ausspielen von Anwendungsupdates durch Microtronics fällt nicht unter Fernzugriff.
Microtronics verpflichtet sich, alle nach nationalen Datenschutzgesetzen und der DSGVO sowie aufgrund allfälliger divergierender nationaler Vorschriften wie auch sonst auf ihn anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen erforderliche technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Datensicherheitsmaßnahmen müssen insbesondere je nach Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitung sowie nach der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere des durch die Verarbeitung begründeten Risikos für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten und dem Stand der Technik entsprechen. Microtronics ist es uneingeschränkt gestattet, bestehende Maßnahmen durch Alternativen zu ersetzen. Während und nach ebensolchen Änderungen darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Die Maßnahmengestaltung und Einhaltung davon ist dabei Gegenstand regelmäßiger Auditierung.
Microtronics Engineering GmbH
Hauptstraße 7
3244 Ruprechtshofen
Österreich
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